{"id":583,"date":"2014-01-09T15:17:30","date_gmt":"2014-01-09T14:17:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.schulverein-gaw.de\/blog\/?page_id=583"},"modified":"2017-09-25T08:25:32","modified_gmt":"2017-09-25T07:25:32","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.schulverein-gaw.de\/blog\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Satzung des Schulvereins des Gymnasiums am Wall in Verden e.V.<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um eine bessere Lesbarkeit zu erreichen, ist im Folgenden nur die m\u00e4nnliche Form aufgef\u00fchrt. Damit ist selbstverst\u00e4ndlich auch die weibliche Form gemeint.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a7 1 Name und Sitz<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Schulverein des Gymnasiums am Wall e.V. Verden&#8220;. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Walsrode unter der Nummer 180 134 eingetragen.<\/p>\n<p>3. Er hat seinen Sitz in Verden.<\/p>\n<p>4. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 2 Zweck<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Zweck des\u00a0Vereins ist die F\u00f6rderung\u00a0der Erziehung und Bildung am Gymnasium am Wall im Sinne des \u00a753 Abs. 2 Nr. 7 AO.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch :<br \/>\na) die Pflege schulischer Belange, insbesondere durch F\u00f6rderung des\u00a0 Zusammenwirkens von Sch\u00fclern, Lehrern, Eltern und Freunden des Gymnasiums am Wall,<br \/>\nb) die Mitgestaltung schulischer \u00d6ffentlichkeitsarbeit,<br \/>\nc) die F\u00f6rderung einer optimalen Erziehung und Bildung der Sch\u00fcler,<br \/>\nd) die Unterst\u00fctzung von Schulveranstaltungen,<br \/>\ne) die Beschaffung von Mitteln f\u00fcr das Gymnasium am Wall zur Verwirklichung der oben genannten Zwecke.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzigen Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 3 Zweckbindung<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Alle zuflie\u00dfenden Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins, wenn dieses nicht den Zwecken des\u00a0Vereins nach \u00a72 entspricht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 4 Mittel<\/p>\n<p>Die zur Erreichung des Vereinszweckes erforderlichen Mittel erwirbt der Verein durch<\/p>\n<p>a) Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<br \/>\nb) Veranstaltungserl\u00f6se,<br \/>\nc) Stiftungen und Spenden,<br \/>\nd) sonstige Ertr\u00e4ge.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 5 Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 6 Mitgliedschaft<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Mitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die sich dem Gymnasium am Wall verbunden f\u00fchlt und den Verein in seinen Bestrebungen unterst\u00fctzen will.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Der Beitritt erfolgt durch Abgabe einer schriftlichen Beitrittserkl\u00e4rung. Bei minderj\u00e4hrigen Sch\u00fclern ist dabei das Einverst\u00e4ndnis des gesetzlichen Vertreters erforderlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Die Mitgliedschaft erlischt durch<br \/>\na)\u00a0eine schriftliche Austrittserkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand mit vierw\u00f6chiger K\u00fcndigungsfrist zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres;<br \/>\nb)\u00a0Ausschluss, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. \u00dcber den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes;<br \/>\nc)\u00a0Streichung, die der Vorstand verf\u00fcgen kann, wenn das Mitglied trotz wiederholter Anmahnung mit mehr als einem Jahresbeitrag im R\u00fcckstand geblieben ist;<br \/>\nd) Vereinsaufl\u00f6sung;<br \/>\ne) Tod des Mitglieds.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 7 Beitr\u00e4ge<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrags und dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 8 Haftung<\/p>\n<p>Der Schulverein haftet f\u00fcr alle Verbindlichkeiten nur mit seinem Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 9 Organe des Vereins<\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind<br \/>\na) die Mitgliederversammlung,<br \/>\nb) der Vorstand,<br \/>\nc) ggfs. der Beirat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7\u00a010 Mitgliederversammlung<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet allj\u00e4hrlich, m\u00f6glichst innerhalb der ersten drei Monate des Gesch\u00e4ftsjahres statt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn ein F\u00fcnftel der Mitglieder die Anberaumung schriftlich unter Angabe des Grundes beantragt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorsitzenden sp\u00e4testens vierzehn Tage vor dem Versammlungstermin durch Ver\u00f6ffentlichung auf der Homepage des Schulvereins unter Angabe der Tagesordnung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:<br \/>\na) Entgegennahme des T\u00e4tigkeitsberichtes des Vorstandes,<br \/>\nb) Entgegennahme der Jahresabrechnung durch den Kassenwart und ihre Best\u00e4tigung durch die Kassenpr\u00fcfer,<br \/>\nc) Entlastung des Vorstandes,<br \/>\nd) Wahl des Vorstandes,<br \/>\ne) Wahl der Kassenpr\u00fcfer,<br \/>\nf) Festsetzung des Mitgliedsbeitrags,<br \/>\ng) Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<br \/>\na) Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung f\u00fchrt der Vorsitzende, ein Vorstandsmitglied oder ein von der Versammlung beauftragtes Vereinsmitglied.<br \/>\nb) Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig. Fur Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung gelten Sonderregelungen.<br \/>\nc) Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit \u00fcber die in der Tagesordnung bekannt gegebenen Punkte. Ebenfalls mit einfacher Mehrheit kann sie sich f\u00fcr die Behandlung weiterer Punkte aussprechen.<br \/>\nd) Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br \/>\ne) Die Stimmabgabe setzt pers\u00f6nliche Anwesenheit des Mitglieds in der Versammlung voraus. Juristische Personen k\u00f6nnen sich durch jeweils einen Beauftragten vertreten lassen. Minderj\u00e4hrige Mitglieder haben Stimmrecht.<br \/>\nf) \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind Niederschriften anzufertigen. Diese sind vom Sitzungsleiter und Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 11 Vorstand<\/p>\n<p>1. Der Vorstand besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern, und zwar<br \/>\na) dem Vorsitzenden,<br \/>\nb) zwei stellvertretenden Vorsitzenden,<br \/>\nc) dem Schriftf\u00fchrer,<br \/>\nd) dem Kassenwart.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel und die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind die in Absatz 1 genannten Mitglieder. Sowohl der erste Vorsitzende allein als auch je zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich k\u00f6nnen jeder f\u00fcr sich den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten. Vereinsintern sind zwei Vorstandsmitglieder zur gemeinschaftlichen Vertretung nur dann berechtigt, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. \u00dcber Einnahmen und Ausgaben f\u00fchrt der Kassenwart Buch. Die Abwicklung von Rechtsgesch\u00e4ften ist vereinsintern wie folgt vorgesehen:<br \/>\na) bis zu 200 \u20ac im Einzelfall durch den Vorsitzenden bzw. ein Vorstandsmitglied;<br \/>\nb) \u00fcber 200 \u20ac durch Vorstandsbeschluss.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6. Der Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung ein Stellvertreter beruft eine Sitzung des Vorstandes ein, so oft es die Lage der Gesch\u00e4fte erfordert oder ein Vorstandsmitglied einen schriftlichen Antrag stellt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">7. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn drei seiner Mitglieder anwesend sind. Beschl\u00fcsse des Vorstandes erfolgen mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">8. \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Vorstandssitzungen sind Niederschriften anzufertigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">9. Die Vorstandsmitglieder \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus. Die Gew\u00e4hrung von Sondervorteilen sowie die Erstattung zweckfremder Ausgaben ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">10. Zu unterlassen ist jede Beg\u00fcnstigung nat\u00fcrlicher oder juristischer Personen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">11. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder das Recht, aus den Reihen der Vereinsmitglieder ein Ersatzmitglied f\u00fcr die restliche Amtsdauer zu bestellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 12 Beirat<\/p>\n<p>1. Der Beirat soll den Vorstand unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Die Beiratsmitglieder werden vom Vorstand ernannt oder soweit der Vorstand dies vorschl\u00e4gt, von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in allen Vereinsangelegenheiten zu beraten und zu unterst\u00fctzen. Der Beirat hat kein Stimmrecht bei den Abstimmungen des Vorstandes.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Der Vorstand kann den Beirat nach Bedarf und muss ihn auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern des Beirates einberufen.<\/p>\n<p>5. Die Beiratsmitglieder m\u00fcssen nicht dem Verein angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 13 Kassenpr\u00fcfung<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Die ordentliche Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus ihren Reihen f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren zwei vollj\u00e4hrige Kassenpr\u00fcfer, die nicht zum Vorstand geh\u00f6ren d\u00fcrfen. Die Wiederwahl eines Kassenpr\u00fcfers ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Die Kassenpr\u00fcfung erfolgt nach den anerkannten Grunds\u00e4tzen: B\u00fcchereinblick, \u00dcberpr\u00fcfung von Konten und Kasse, Eingang der Mitgliedsbeitr\u00e4ge, satzungsgem\u00e4\u00dfe Verwendung der Mittel, sonstige Zuwendungen etc.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Der Kassenwart fordert die Pr\u00fcfer rechtzeitig gegen Ende des Gesch\u00e4ftsjahres schriftlich zur Vornahme ihrer T\u00e4tigkeit auf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Das Recht auf Durchf\u00fchrung einer au\u00dferordentlichen Pr\u00fcfung bleibt unber\u00fchrt. Dar\u00fcber ist dem Vorstand Bericht zu erstatten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Die vom Kassenwart in der Mitgliederversammlung vorgelegte Jahresabrechnung ist von den Kassenpr\u00fcfern zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a7 14 Satzungs\u00e4nderungen<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. F\u00fcr eine Satzungs\u00e4nderung ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. \u00dcber Satzungs\u00e4nderungen kann nur beschlossen werden, wenn sie bei der Einladung zur Mitgliederversammlung in der Tagesordnung angek\u00fcndigt worden sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Soweit vom Vereinsregister des Amtsgerichts oder vom Finanzamt gew\u00fcnscht, k\u00f6nnen redaktionelle \u00c4nderungen des Satzungstextes vom Vorstand ohne erneute Befragung der Mitgliederversammlung vorgenommen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Sofern als Gegenstand einer Satzungs\u00e4nderung die Vereinszwecke, sein Verm\u00f6gen oder die Verwendung der eingehenden Mittel im Betracht kommen, ist in jedem Falle vom Finanzamt Verden vor der Beschlussfassung zu kl\u00e4ren, ob durch die vorgesehene Satzungs\u00e4nderung die Gew\u00e4hrung von Steuerbeg\u00fcnstigungen beeintr\u00e4chtigt wird. Die entsprechende Stellungnahme des Finanzamtes ist der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu bringen.<\/p>\n<p>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Schulvereins<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Die Aufl\u00f6sung bedarf der Zustimmung von mehr als zwei Drittel der Vereinsmitglieder.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Wenn ein entsprechender Beschluss deswegen nicht zustande kommt, weil bei der Mitgliederversammlung nicht zwei Drittel der Vereinsmitglieder anwesend sind, gen\u00fcgt in einer erneuten satzungsgem\u00e4\u00df einzuberufenden Mitgliederversammlung eine Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Vereinsmitglieder f\u00fcr die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins<br \/>\na) an den Verein \u201eFiT \u2013 Fit in den Tag \u2013 Verein zur F\u00f6rderung der gesunden Ern\u00e4hrung am Gymnasium am Wall e.V.\u201c, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden.<br \/>\nb) Sollte der oben genannte Empf\u00e4nger nicht mehr als steuerbeg\u00fcnstigter Verein existieren, f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr Bildung und Erziehung im Sinne von \u00a7 52 AO.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 28.03.2017 verabschiedet.<\/p>\n<p>Carola Meyer<br \/>\nVorsitzende\u00a0des Schulvereins<br \/>\n<a href=\"\/blog\/uploads\/2014\/01\/Satzung-des-Schulvereins-des-Gymnasiums-am-Wall-in-Verden-28.03.2017.pdf\">Satzung des Schulvereins des Gymnasiums am Wall in Verden 28.03.2017<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Schulvereins des Gymnasiums am Wall in Verden e.V. 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